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ZeitStation
Recht & Compliance

Datenschutz bei der Zeiterfassung: Darauf kommt es an

Zeiterfassung verarbeitet personenbezogene Daten. Wir erklären, worauf es bei einer datenschutzorientierten Umsetzung ankommt.

OE

Ogün Erbas

Gründer & CEO

·15. April 20265 Min.

Die Erfassung von Arbeitszeiten berührt zwangsläufig den Datenschutz, denn Beginn, Ende und Standort eines Check-ins sind personenbezogene Daten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Daten zweckgebunden, sparsam und sicher verarbeitet werden.

Datenminimierung statt Vollüberwachung

Eine datenschutzorientierte Zeiterfassung beschränkt sich auf das, was für den Nachweis der Arbeitszeit tatsächlich nötig ist. ZeitStation erfasst den Standort ausschließlich im Moment eines Check-ins, wenn die optionale GPS-Prüfung aktiviert ist – es findet keine fortlaufende Standortverfolgung während der Arbeitszeit statt.

Wo die Daten verarbeitet werden

Die ZeitStation-Anwendung wird auf Servern in Deutschland betrieben. Für Datenbank- und Speicherdienste setzen wir auf spezialisierte Infrastrukturanbieter innerhalb der EU. Details zu eingesetzten Dienstleistern, Speicherorten und Auftragsverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

Was Unternehmen zusätzlich beachten sollten

Auch mit einer datenschutzorientierten Software bleibt der Betrieb selbst für die korrekte Anwendung verantwortlich: dazu gehören eine informierte Betriebsvereinbarung bzw. Information der Mitarbeitenden, klare Löschfristen und ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

#DSGVO#Datenschutz#Compliance
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